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Beträge · Stand: 13. Oktober 2026

Meta-Schadensersatz: Welche Beträge Gerichte wirklich zusprechen

Wie viel Geld Facebook- und Instagram-Nutzer wegen der Meta Business Tools vor Gericht zugesprochen bekommen haben – von den Oberlandesgerichten bis zu einzelnen Landgerichten, mit den Gründen für die Unterschiede.

  • Oberlandesgerichte meist 1.500 €
  • Einzelne Landgerichte sprachen 5.000 € bis 10.000 € zu
  • Bundesgerichtshof: noch keine Entscheidung
Hinweis: Das Hintergrundbild wurde mit KI erzeugt

Kennzahlen

Schadensersatz gegen Meta in Zahlen

Ausgewertet sind 15 Urteile von sieben Oberlandesgerichten und die höchsten belegten Zusprüche von Landgerichten, jeweils am Volltext oder an einer amtlichen Quelle geprüft (Stand: 13. Oktober 2026).

  • 1.500 €Mittlerer Betrag der OberlandesgerichteMedian aus 15 Urteilen; sieben davon lauten auf genau 1.500 €.
  • 250 € – 3.000 €Spanne der OberlandesgerichteVon 250 € (OLG München, 14. Zivilsenat) bis 3.000 € (Thüringer Oberlandesgericht).
  • 5.000 €Landgericht nach Art. 82 DSGVOLG Leipzig, Urteil vom 4. Juli 2025 (05 O 2351/23); dieselbe Kammer sprach auch im August 2025 5.000 € zu.
  • 10.000 €Landgericht als GeldentschädigungLG Mainz, Urteil vom 27. Juni 2025 (3 O 29/24), nach § 823 BGB; auf diesem Weg sprach das LG Frankfurt (Oder) 6.000 € zu.

Bemessung

Wovon die Höhe des Schadensersatzes abhängt

Einen festen Betrag gibt es nicht. Die Gerichte schätzen den Schaden nach § 287 ZPO; dabei zählen vor allem diese Punkte:

  1. Der Kontrollverlust über die Daten

    Grundlage ist meist der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten. Das OLG Hamm setzt dafür ohne Besonderheiten des Einzelfalls 1.500 € an (8 U 21/25).

  2. Die Umstände Ihres Falls

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht berücksichtigte unter anderem, wie lange und gegenüber wem die Kontrolle verloren ging, und sprach 2.000 € statt der 500 € des Landgerichts zu. Das OLG Naumburg setzte in einem Fall 1.250 € an, unter anderem wegen einer beruflichen Tätigkeit, die es als Hochrisikobereich einstufte.

  3. Der Vergleich mit anderen Urteilen

    Das OLG München hält die 750 € eines anderen Münchner Senats und die 500 € des OLG Stuttgart für zu niedrig, die 3.000 € des Thüringer Oberlandesgerichts für überhöht; es orientiert sich an 1.500 € (36 U 1054/25 e).

  4. Die Rechtsgrundlage

    Die höchsten Beträge – 10.000 € beim LG Mainz, 6.000 € beim LG Frankfurt (Oder) – sind Geldentschädigungen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach § 823 BGB. Mehrere Oberlandesgerichte lehnen diesen zusätzlichen Anspruch ab, etwa München und Brandenburg.

Kostenquote

Forderung, Zuspruch und Kosten

Wer klagt, nennt einen Betrag. Spricht das Gericht weniger zu, trägt der Kläger einen Teil der Prozesskosten, entsprechend dem Anteil, mit dem er unterliegt (§ 92 ZPO). Im Verfahren 36 U 1054/25 e sprach das OLG München 1.500 € zu und verteilte die Kosten zu 58 % auf den Kläger und zu 42 % auf Meta.

Bei Rechtsschutz fragen wir die Kostenübernahme für Sie an. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, entscheidet sie; eine Selbstbeteiligung richtet sich nach Ihrem Vertrag.

Angebote, die sofort einen kleinen Festbetrag zahlen, sind ein Forderungskauf: Wer seinen Anspruch dafür abtritt, bekommt danach von Meta nichts mehr.

Beispiele

Drei Urteile, drei Beträge

  • 10.000 €

    LG Mainz, 27. Juni 2025 – 3 O 29/24

    Geldentschädigung nach § 823 BGB für einen Instagram-Nutzer. Ob das Urteil Bestand hat, ist offen.

  • 5.000 €

    LG Leipzig, 4. Juli 2025 – 05 O 2351/23

    Entschädigung nach Art. 82 DSGVO für einen Facebook-Nutzer; das Gericht stellte auf die allgemeine Betroffenheit ab.

  • 3.000 €

    Thüringer Oberlandesgericht, 2. März 2026 – 3 U 31/25

    Der höchste Betrag eines Oberlandesgerichts. Der Senat begründete ihn mit der lang anhaltenden und weitreichenden Aufzeichnung eines großen Teils des Privatlebens des Klägers. Nicht rechtskräftig.

Über 2.000 Urteile sind bereits zugunsten von Facebook- und Instagram-Nutzern ergangen. Einzelne Landgerichte sprachen 5.000 € bis 10.000 € zu: das LG Mainz 10.000 € und das LG Frankfurt (Oder) 6.000 € als Geldentschädigung nach § 823 BGB, das LG Leipzig 5.000 € nach Art. 82 DSGVO; ob diese Urteile Bestand haben, ist offen. Oberlandesgerichte sprachen zwischen 250 € und 3.000 € zu, meist zwischen 500 € und 1.500 €. Andere Gerichte wiesen Klagen ab; der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden (Stand: 14. Oktober 2026).

Ihr Fall

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Fragen zur Höhe des Schadensersatzes

Wie viel Geld bekommt man von Meta?

Das entscheidet das Gericht im Einzelfall. Oberlandesgerichte sprachen bisher 250 € bis 3.000 € zu, am häufigsten 1.500 €; einzelne Landgerichte deutlich mehr. Ob und wann Meta zahlt, hängt davon ab, ob ein Urteil Bestand hat.

Warum sprechen Gerichte so unterschiedliche Beträge zu?

Jedes Gericht schätzt den Schaden selbst (§ 287 ZPO) und gewichtet die Umstände unterschiedlich. Eine einheitliche Linie fehlt, solange der Bundesgerichtshof nicht entschieden hat. Die höchsten Beträge beruhen zudem auf dem deutschen Persönlichkeitsrecht, das mehrere Oberlandesgerichte neben der DSGVO nicht anwenden.

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Quellen